Datenschutzinformation und Richtlinien

Moodle kann eine Datenschutzinformation beim Anmelden anzeigen und festhalten, wer sie zur Kenntnis genommen hat. In Sachsen-Anhalt schreiben Sie den Text dafür nicht selbst. Er entsteht aus den Angaben, die Sie für Ihre Schule hinterlegen.

Voraussetzung: Administrator/innen-Rechte (moodleadmin). Trainer/innen kommen an keine der hier beschriebenen Seiten heran. Für sie und für die Teilnehmenden zeigt sich das Ergebnis nur als Bestätigungsseite beim Anmelden und als Eintrag im eigenen Profil.

Wie die Datenschutzinformation entsteht

Daran sind zwei Bausteine beteiligt. Beide liegen in der Website-Administration unter Nutzer/innen → Datenschutz und Richtlinien.

BausteinWofür er zuständig ist
Vorlagen für RechtstexteEin Zusatzmodul, das es nur in Sachsen-Anhalt gibt. Sie tragen die Angaben Ihrer Schule in ein Formular ein, das Modul setzt daraus den fertigen Text zusammen.
RichtlinienMoodles eigene Richtlinienverwaltung. Sie veröffentlicht den Text, verlangt beim Anmelden eine Bestätigung und protokolliert, wer wann zugestimmt hat.

Die Datenschutzinformation hat im Zusatzmodul keine eigene Adresse. Sie wird ausschließlich als Richtlinie ausgeliefert, weil nur dieser Weg die Kenntnisnahme nachweisbar festhält. Solange der zweite Schritt fehlt, bekommt niemand den Text zu sehen, so vollständig die Angaben auch sein mögen.

Datenschutzinformation anlegen und veröffentlichen

  1. Website-Administration öffnen und den Reiter Nutzer/innen wählen.
  2. Im Abschnitt Datenschutz und Richtlinien den Eintrag Richtlinieneinstellungen wählen und prüfen, ob Datenschutz der Website auf Richtlinien (tool_policy) steht. Erst dadurch erscheinen die Einträge Richtlinien verwalten und Nutzerbestätigungen im selben Abschnitt.
  3. Zurück im Abschnitt Datenschutz und Richtlinien den Eintrag Vorlagen für Rechtstexte öffnen.
  4. Unter Allgemeine Angaben den Block Schule ausfüllen: Name, Anschrift, vertretungsberechtigte Person, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die E-Mail-Adresse muss gültig sein. Der Block Schulträger darunter wird für die Datenschutzinformation nicht gebraucht, er gehört zum Impressum.
  5. Im Abschnitt Spezielle Angaben zu den Datenschutzinformationen den Block Datenschutzbeauftragte Person der Schule ausfüllen. Der Link Schuladresse übernehmen in der Blocküberschrift kopiert Straße, Postleitzahl und Ort aus dem Block Schule herüber.
  6. Im Block Benutzerdaten ankreuzen, was auf Ihre Instanz zutrifft: Reale E-Mail-Adresse wird gespeichert und Profilbild kann hochgeladen werden. Beide Haken ändern den Text der Datenschutzinformation.
  7. Am Fuß der Seite auf Änderungen speichern klicken.
  8. Weiter unten auf derselben Seite, dicht über der Schaltfläche Änderungen speichern, steht der Abschnitt Datenschutzinformationen veröffentlichen. Dort eine Veröffentlichungsart auswählen, auf Veröffentlichen klicken und die Rückfrage bestätigen.

Formularblock „Datenschutzbeauftragte Person der Schule“ mit dem Link „Schuladresse übernehmen“ neben der Überschrift und ausgefüllten Feldern für Name, Straße, Postleitzahl, Ort und E-Mail-Adresse.

Achtung: Veröffentlicht wird immer der zuletzt gespeicherte Stand, nicht das, was gerade im Formular steht. Wer Angaben ändert und sofort auf Veröffentlichen klickt, schickt die alte Fassung los. Erst speichern, dann veröffentlichen.

Ganz oben auf der Seite stehen drei Statuskarten, eine je Dokument. Die Karte Datenschutzinformationen zeigt, ob alle Pflichtfelder gefüllt sind, ob der Text schon veröffentlicht wurde, ob die veröffentlichte Fassung noch zur Vorlage passt und ob der automatische Link gesetzt ist. Fehlen Pflichtfelder, färbt sich die Karte rot und nennt die leeren Felder beim Namen. Dasselbe passiert bei einer E-Mail-Adresse, die keine gültige Adresse ist.

Drei grün umrandete Statuskarten nebeneinander für Impressum, Datenschutzinformationen und Barrierefreiheitserklärung. In jeder Karte sind alle Punkte abgehakt, in der mittleren „Pflichtfelder vollständig“, „In tool_policy veröffentlicht“, „Veröffentlichter Inhalt aktuell“ und „Footer-Link aktiv“.

Die vier Veröffentlichungsarten

Im Abschnitt Datenschutzinformationen veröffentlichen wählen Sie, was mit der bestehenden Richtlinie geschehen soll. Der Unterschied liegt darin, ob alle Nutzer/innen erneut zustimmen müssen.

ArtWas passiert
Neue VersionDer Regelfall. Die bestehende Richtlinie bekommt eine neue Version. Alle Nutzer/innen müssen beim nächsten Anmelden erneut bestätigen.
Geringfügige ÄnderungDie aktive Version wird überschrieben. Es entsteht keine neue Version, und niemand muss erneut bestätigen. Gedacht für Korrekturen, die den Inhalt nicht berühren, etwa eine geänderte Telefonnummer.
Alte deaktivieren, neue Richtlinie anlegenDie bisherige Richtlinie wird auf Inaktiv gesetzt, daneben entsteht ein völlig eigenständiges neues Dokument. Alle Nutzer/innen müssen zustimmen. Der Weg für einen Neuanfang, etwa nach einem Trägerwechsel.
Als Entwurf speichernEin Haken neben den drei Arten. Der Text landet in der Richtlinienverwaltung, wird aber nicht aktiv. Die bisherige Fassung bleibt in Kraft, niemand wird zur Bestätigung aufgefordert.

Abschnitt „Datenschutzinformationen veröffentlichen“ mit grünem Hinweis, dass sich seit der letzten Veröffentlichung weder Angaben noch Vorlage geändert haben, dem Datum der letzten Veröffentlichung, der Version-ID, einem blauen Hinweis „Bitte zuerst speichern“, den drei Auswahlpunkten Neue Version, Geringfügige Änderung und Alte deaktivieren neue Richtlinie anlegen, dem Haken „Als Entwurf speichern“ und der roten Schaltfläche „Veröffentlichen“.

Achtung: Gibt es in der Richtlinienverwaltung schon eine aktive Datenschutzrichtlinie, die nicht über die Vorlagen veröffentlicht wurde, warnt der Dialog vor dem Veröffentlichen und nennt sie beim Namen. Sie wird nicht deaktiviert. Nach dem Veröffentlichen sind beide aktiv, und alle Nutzer/innen müssen beiden zustimmen. Deaktivieren Sie die ältere Richtlinie danach unter Richtlinien verwalten.

Nach jeder inhaltlichen Änderung an den Angaben muss erneut veröffentlicht werden, sonst sehen die Nutzer/innen weiter die alte Fassung. Moodle erinnert von selbst daran: Sobald die veröffentlichte Fassung von der Vorlage abweicht oder noch nie veröffentlicht wurde, erscheint auf jeder Seite der Website-Administration ein gelber Hinweis mit einem Link zurück zu den Vorlagen. Das gilt auch, wenn das Moodle-Team des LISA die Vorlage selbst überarbeitet hat und Sie nichts geändert haben. Dieselbe Prüfung steht als Datenschutzinformationen aktuell im Bericht Systemstatus.

Zustimmung und Nachweis

Nach dem Veröffentlichen bekommt jede Person beim nächsten Anmelden die Bestätigungsseite. Sie führt alle aktiven Richtlinien untereinander auf, und es geht erst weiter, wenn jede von ihnen beantwortet ist. Eine einzelne Richtlinie lässt sich davon ausnehmen und den übrigen voranstellen, siehe das Feld Richtlinie anzeigen, bevor weitere Richtlinien angezeigt werden weiter unten. Die vom Zusatzmodul angelegte Richtlinie heißt Datenschutzinformationen, ist vom Typ Richtlinie zum Datenschutz, richtet sich an Alle Nutzer/innen und ist Verpflichtend. Wer nicht bestätigt, kommt nicht in die Plattform.

Was daraufhin bestätigt wurde, steht unter Nutzer/innen → Datenschutz und Richtlinien → Nutzerbestätigungen. Die Tabelle listet je Person, welcher Version sie wann zugestimmt hat, und lässt sich nach Richtlinie, Version und Zustimmungsstand filtern. Das ist der Nachweis, auf den es im Streitfall ankommt.

Tabelle „Richtlinien verwalten“ mit den Spalten Name, Status der Richtlinie, Version und Bestätigungen. Die obere Richtlinie steht auf „Inaktiv“ mit „0 von 13 (0%)“, die untere trägt das grüne Zeichen „Aktiv“ und „13 von 13 (100%)“.

Die Nutzer/innen selbst finden ihren Stand im eigenen Profil unter Datenschutz und Richtlinien → Richtlinien und Bestätigungen. Dort sind auch frühere Versionen einsehbar.

Hinweis: Eine Bestätigung im Namen einer anderen Person setzt das Recht Bestätigung im Namen anderer abgeben voraus. Ab Werk trägt es keine Rolle, auch die Moderation nicht. Solange daran nichts geändert wird, bestätigt jede Person ausschließlich für sich selbst.

Weitere Richtlinien anlegen

Neben der Datenschutzinformation lassen sich beliebige weitere Richtlinien anlegen, etwa eine Nutzungsordnung. Diese Texte schreiben Sie von Hand, das Zusatzmodul ist daran nicht beteiligt. Der Weg führt über Nutzer/innen → Datenschutz und Richtlinien → Richtlinien verwalten und dort auf Neue Richtlinie.

Kopf des Formulars „Neue Richtlinie“ mit den Feldern Name, Typ auf „Richtlinie zur Website“, Nutzerbestätigung auf „Alle Nutzer/innen“ und Version mit dem heutigen Datum als Vorschlag.

Untere Felder desselben Formulars: „Richtlinie anzeigen, bevor weitere Richtlinien angezeigt werden“ und „Bestätigung optional“ stehen beide auf Nein, darunter „Status der Richtlinie“ mit den Auswahlpunkten Aktiv und Entwurf, wobei Entwurf gewählt ist.

Bei einer späteren Überarbeitung bietet die Übersicht in der Zeile der Richtlinie Neue Version an. Im Formular steht dann der Haken Geringfügige Änderungen bereit, der wie beim Zusatzmodul auf eine erneute Bestätigung verzichtet. Über Frühere Versionen anzeigen kommen Sie an die Versionsgeschichte samt der jeweils zugehörigen Bestätigungen.

Wichtige Einstellungen

Tipps


Erstellt: 2026-08-25 16:19:39 CEST von Moodle-Team des LISA
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-12 09:24:02 CEST von Moodle-Team des LISA